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Angebotsbedingungen für dieses Bieterverfahren (Nr. 19-2021)

Bitte lesen Sie die Angebotsbedingungen sorgfältig durch. Weiter zum Bieterverfahren mit der Schaltfläche am Ende des Textes.

Exklusives Grundstück auf Sylt ca. 2.200 m² in Wenningstedt, bauträger – und architektenfrei, unbebaut (Bieterverfahren Nr. 19-2021)

Angebotsbedingungen für dieses Bieterverfahren (Nr. 19-2021):

Die im Bieterverfahren angebotene Immobilie/ Grundstück wird in dem Zustand, in dem sie sich befindet zum Kauf angeboten. Eine Sach- oder Rechtsmängelhaftung ist ausgeschlossen.

Sonstige nicht im Grundbuch eingetragene Rechte und Verpflichtungen sind dem Verkäufer bzw. dem Makler nicht bekannt. 

Mit dem Bieterverfahren von Immobilien handelt es sich um ein Verfahren, das mit dem Verfahren der Zwangsversteigerung nicht vergleichbar ist. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt dem Kaufinteressenten die Möglichkeit, ein Gebot für die angebotene Immobilie abzugeben. Besonders ist, dass Immobilien im Bieterverfahren nur einen Mindestkaufpreis haben und der Kaufinteressent ein Gebot abgibt, dass der Verkäufer dann annehmen, ablehnen oder auf dieser Basis weiterverhandeln kann. Die Ausschreibung von Immobilien ist für den Immobilienmakler eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von ernsthaften Kaufangeboten. 

Mit der Abgabe eines Kaufangebotes erklären sich die Bieter mit folgenden Verfahrensbedingungen einverstanden:

  1. Dem Eigentümer der Immobilie verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit, ob, an wen und zu welchen Bedingungen er das Objekt veräußert.
  2. Es ist vorgesehen, alle Bieter vom Höchstgebot zu unterrichten.
  3. Angebote müssen während der ausgeschriebenen Angebotsfrist schriftlich abgegeben werden. Gebote die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  4. Grundsätzlich wird das höchste Gebot berücksichtigt. Entspricht dies jedoch nicht den Vorstellungen des Verkäufers, behält sich der Verkäufer vor, die Veräußerung zu verschieben oder abzusagen oder eine weitere Bieterrunde mit Ausschreibungen und Besichtigungen durchzuführen.
  5. Nach Ablauf der letzten Angebotsfrist (3. Bieter – Runde) beginnt die Nachgebotsphase, alle „Bieter“ bekommen die einmalige Möglichkeit das abgegebene Gebot innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach Ablauf der Gebotsfrist zu erhöhen

    Dem Bieter ist bei Abgabe eines Kaufpreisangebotes klar, dass 
  1. dessen Finanzierung bereits sichergestellt ist und diese auf Anforderung unverzüglich durch aktuelle Bankbestätigung nachgewiesen wird, spätestens zur Bieter-Endrunde.
  2. dem Bieter klar ist, dass nach notarieller Kaufvertragsunterzeichnung die Maklerprovision in Höhe von 7,14 % inkl. 19% MwSt. fällig ist. 
  3. Jeder Bieter wird aufgefordert, sich über den Zustand des Grundstücks selbst zu informieren. Haftung und Gewähr des Immobilienmaklers für Angaben zum Kaufgegenstand einschließlich zulässiger Nutzung sind ausgeschlossen. Eine rechtsverbindliche Annahme des Kaufangebotes entsteht für den Verkäufer erst mit der notariellen Beurkundung. 
  4. Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes (Das neue Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) soll am 1. August 2021 in Kraft treten) sind wir gezwungen die Interessenten zu personifizieren, die Eigentümer wünschen ebenfalls dieses Verfahren ab der 2. Bieter-Runde. 
  5. Wir benötigen ab der 2. Bieter-Runde mit Ihrem Gebot eine Kopie des Personalausweises des Bietenden, anderenfalls können wir Ihr Gebot nicht annehmen. 
  6. Ab der 3. Bieter-Runde benötigen wir zusätzlich eine Schufa-Selbstauskunft bzw. eine Creditreform-Selbstauskunft, anderenfalls können wir Ihr Gebot nicht annehmen. Kann kurzfristig im Internet bestellt werden
  7. Eine rechtsverbindliche Annahme des Kaufangebotes entsteht für den Verkäufer erst mit der notariellen Beurkundung. 

Weitere Informationen zu den Terminen und zur Zeitschiene:

  1. Schritt ANMELDUNG zum Bieterverfahren bis zum xx.yy.2021 bis 18 Uhr, per E-Mail
  2. Sie senden uns mit Ihrer Anmeldung, dass Sie 
    • die Datenschutzerklärung erhalten und gelesen haben 
    • die Widerrufsbelehrung erhalten und gelesen haben
    • die Maklervereinbarung erhalten, gelesen und akzeptiert haben
    • diese Angebotsbedingungen für dieses Bieterverfahren erhalten, gelesen und akzeptiert haben
  3. Sie erhalten von uns das Exposé mit der Adresse und Unterlagen zum rechtskräftigen B-Plan, Auszug aus der Kaufpreissammlung und mehr, Rückfragen gern über E-Mail bzw. Telefon
  4. 1. Bieterrunde: Sie geben ein schriftliches Angebot per Mail oder per Post ab zum xx.yy.2021 bis 18:00 Uhr
  5. Sie werden informiert, wie hoch das höchste Angebot ist am xx.yy.2021 per Mail
  6. 2. Bieterrunde: Sie können bieten zum xx.yy.2021 bis 18:00 Uhr nachbieten, per Mail/ Post, wir benötigen eine Kopie des Personalausweises
  7. Sie werden informiert, wie hoch das höchste Angebot ist am xx.yy.2021 per Mail
  8. 3. Bieterrunde: Sie können bis zum xx.yy.2021 bis 18:00 Uhr nachbieten, per Mail/ Post, beizufügen ist einen Selbstauskunft (Schufa usw.) und/ oder Creditreform-Auskunft
    Kann im Internet bestellt werden.
  9. Sie werden informiert, wie hoch das höchste Angebot ist am xx.yy.2021 per Mail

Besonderheiten:

Die Verkäufer besitzen Häuser in der unmittelbaren Nachbarschaft, es ist nicht nur das höchste Angebot, sondern auch eine gute Nachbarschaft wichtig, sowie die Einbettung der zukünftigen Baukörper in die Landschaft von Wenningstedt und der direkten Umgebung

Bitte senden Sie immer Ihr Kaufangebot an folgende Anschrift: 

IPE Immobilien-Projekt-Entwicklung
Werner Mähler
Ohlauer Str. 3
30853 Langenhagen
Tel.       0511 – 77 20 33
Fax.      0511 – 77 20 38
Mobil   0172 – 431 55 31
Mail      info@ipe-maehler.de
www.ipe-maehler.de

Wenn Sie Interesse haben am Bieterverfahren teilzunehmen benötigen wir folgende Rückantwort von Ihnen